Neuerungen bei der Pauschalierung von Land- und Forstwirten

Die Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Betriebsgrundstücke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erfolgt zwar zum 1.1.2014, wird aber erst zum 1.1.2015 wirksam. Daher tritt auch die neue Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) erst mit 1.1.2015 in Kraft.

Quelle: ÖGWT

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