Pferdepauschalierungs-Verordnung

Bekanntlich müssen seit 1.1.2014 für Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden sowie für die Vermietung von eigenen Pferden zu Reitzwecken 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und ans Finanzamt abgeführt werden. Nicht buchführungspflichtige Unternehmer können im Gegenzug für die Pensionshaltung von Pferden rückwirkend ab 1.1.2014 pauschale Vorsteuern von 24 € pro eingestelltem Pferd und Monat geltend machen.


Quelle: ÖGWT

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