Was ist bei der Neufeststellung der Einheitswerte zu beachten?
Finanzamt verschickt Formulare
Ab Mai
verschickt das Finanzamt die Erklärungsformulare. Wenn Sie kein Schreiben
erhalten, sind der Finanzverwaltung alle Daten bereits bekannt. Dies ist häufig
der Fall bei landwirtschaftlichen Flächen bis maximal fünf Hektar bzw.
forstwirtschaftlichen Flächen bis maximal zehn Hektar ohne Hofstelle.
FinanzOnline-Nutzer werden schriftlich dazu aufgefordert, die Erklärung online
auszufüllen.
Formulare rechtzeitig abgeben
Die
Erklärungen und Beilagen müssen Sie spätestens nach acht Wochen abgeben bzw.
über FinanzOnline ausfüllen. Weitere Formulare erhalten Sie auch auf
http://www.bmf.gv.at/Formulare oder bei den Finanzämtern bzw. Bezirksbauernkammern.
Wann werden die neuen Einheitswerte wirksam?
Die
neuen Einheitswertbescheide werden ab Oktober 2014 verschickt. Wirksam werden
die neuen Einheitswerte ab 1.1.2015. Auf die Sozialversicherungsbeiträge wirken
sich die neuen Einheitswerte erst ab dem Jahr 2017 aus.
Auch Bewirtschafter erhalten nun einen eigenen Einheitswertbescheid
Landwirte, die keine eigenen Flächen besitzen, jedoch als Bewirtschafter öffentliche Gelder der ersten Säule von der Agrarmarkt Austria erhalten, bekommen nun auch einen eigenen Einheitswertbescheid.
Beispiel: Eltern verpachten an den Sohn. Die Eltern
erhalten als Eigentümer einen eigenen Einheitswertbescheid. Der Sohn erhält
auch einen, weil er der Bewirtschafter ist.
Noch Fragen?
In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne näher und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare.
Stand: 22. Mai 2014
Quelle: Atikon
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