Sozialversicherungswerte für 2018
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Diese beträgt für das Jahr 2018: 1,029. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
Rezeptgebühr: € 6,00
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
BSVG
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension nach dem BSVG.
Auch die monatlichen Mindestbeitragsgrundlagen für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bei Bemessung über den Einheitswert oder nach dem Beitragsrundlagen-Optionsmodell wurden für 2018 angepasst.
Stand: 11. Dezember 2017
Quelle: Atikon
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