Wie können gesetzliche Unterhaltsleistungen steuerlich abgesetzt werden?

Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und

- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn

- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
- die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Regelbedarfsätze 2018
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 gelten für steuerliche Zwecke folgende Sätze:

Wenn kein Kinderabsetzbetrag und kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, können Unterhaltsleistungen zum Teil als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Stand: 11. Dezember 2017


Quelle: Atikon

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