Wie können gesetzliche Unterhaltsleistungen steuerlich abgesetzt werden?
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
- die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Regelbedarfsätze 2018
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2018 gelten für steuerliche Zwecke folgende Sätze:
Wenn kein Kinderabsetzbetrag und kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, können Unterhaltsleistungen zum Teil als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Stand: 11. Dezember 2017
Quelle: Atikon
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